Aufgaben der ÖÄK - Mission Statement

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt gemäß Ärztegesetz die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt für die Wahrung des Ansehens, der Rechte und die Einhaltung der Pflichten der ÄrztInnen. Ihre Mitglieder sind die neun Landesärztekammern, als deren öffentlich-rechtlicher Dachverband die Österreichische Ärztekammer fungiert.

Ein besonderes Augenmerk legt die ÖÄK auf eine sozial ausgerichtete, für die gesamte Bevölkerung zugängige moderne Gesundheitsversorgung durch SpitalsärztInnen und niedergelassene ÄrztInnen. Unsere ÄrztInnen sind dabei einem hohen medizinischen Niveau unter besonderer Berücksichtigung laufenden Qualitätsmanagements zur Erhöhung der Patientensicherheit verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die Hilfestellung für PatientInnen. Dies ist der zentrale ärztliche Leitgedanke, hinter den alle politisch-ökonomischen Überlegungen zurücktreten.

An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer; er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt, einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten ÄrztInnen; der andere die der niedergelassenen ÄrztInnen.

Die wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Ärztekammer sind:

  • Führung der Ärzteliste sowie die Verleihung der Berechtigung zur unselbstständigen sowie zur selbstständigen und eigenverantwortlichen ärztlichen Berufsausübung;
  • Die Durchführung der Arztprüfung als Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung (Österreichische Akademie der Ärzte);
  • Die Erlassung von Verordnungen betreffend die medizinischen Sonderfächer und ihrer Lehr- und Lernzielkataloge;
  • Die Organisation der lebenslangen ärztlichen Fortbildung. Zu diesem Zweck wurden das kontinuierliche ÖÄK-Diplom-Fortbildungsprogramm und zahlreiche Spezialdiplome und –zertifikate im Wege der akademie der ärzte eingerichtet;
  • Die Erarbeitung von Konzepten, Programmen, Gutachten und Vorschlägen zum österreichischen Gesundheitswesen, siehe:
    Gesundheitspolitisches Konzept der Österreichischen Ärztekammer,
    Wahrnehmungsbericht zum Gesundheitswesen im Jahr 2011 und 2012,

    Wahrnehmungsbericht zum Gesundheitswesen im Jahr 2009 und 2010
    ,
    Wahrnehmungsbericht zum Gesundheitswesen im Jahr 2007 und 2008,
  • Die Qualitätssicherung der Ordinationen und Gruppenpraxen im Wege der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed); (Weißbuch ärztliche Qualitätssicherung und Patientensicherheit)
  • Die Regelung der vertraglichen Beziehungen zum Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger sowie zu den sozialen und privaten Krankenversicherungen
  • Initiativen zur Erhöhung der Patientensicherheit (siehe: ÖQMED, CIRS)
  • Die Vertretung der Ärzteschaft in Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene;
  • Bemühungen zur Erhaltung zumutbarer und förderlicher Arbeitsbedingungen für Ärzte in Ordination oder Spital;
  • Die Erlassung von Honorarrichtlinien;
  • Die Erlassung sonstiger näherer Vorschriften für die ärztliche Berufsausübung, insbesondere über die Führung von Lehrpraxen, über die ärztliche Dokumentation und über die Wahrung des ärztlichen Standesansehens;
  • Der Abschluss von Kollektivverträgen für in Ordinationen oder Gruppenpraxen angestelltes Personal;
  • Die Erlassung einer Werberichtlinie;
  • Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex;
  • Die Erarbeitung von Therapie- und Gesundheitsvorsorgeempfehlungen;

Zur Durchsetzung und zur Kommunikation der Anliegen der österreichischen Ärzteschaft dienen auch die ärztekammereigenen Organisationen und Betriebe:

Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet. Die ÖÄK versteht sich stellvertretend für die Ärzteschaft als tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens. Sie setzt Initiativen, um das soziale österreichische Gesundheitssystem dynamisch an die sich ändernden Voraussetzungen in Staat und Gesellschaft anzupassen; grundlegende Einstellungen sind daher Innovationsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit auf der Basis zeitloser ethischer und  gesetzlicher ärztlicher Werte.