Ausbildungskommission

Die Ausbildungskommission ist ein Organ der Österreichischen Ärztekammer.
Ihre Aufgaben sind:

- Wahrnehmung des Rechts zur fachlichen Stellungnahme in Verfahren zur Anerkennung von Krankenanstalten bzw. Ambulatorien als Ausbildungsstätten, Bewilligungen von Lehr(gruppen)praxen und Anerkennung von Spezialisierungsstätten bzw. Festsetzung von Ausbildungsstellen,

- Teilnahme an Visitationen zur Überprüfung der Qualität der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in anerkannten Ausbildungsstätten,

- Beantwortung von individuellen an die Ausbildungskommission herangetragenen Anfragen, sofern sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben und

- Erstattung von Berichten und Vorschlägen an andere Organe der Österreichischen Ärztekammer sowie den Ärztekammern in den Bundesländern.

In der Regel finden jährlich 5 Sitzungen der Ausbildungskommission statt, bei Bedarf werden außerordentliche Sitzungen einberufen.

Für die Funktionsperiode 2022 bis 2027 wurden gewählt:

Vorsitzende

Prim. Dr. Ruth KRUMPHOLZ

Stellvertreter

Prim. Dr. Reinhold RENNER

An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten

Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten der Übergang der Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an die Landeshauptleute ab 1.1.2023 vorgesehen. Somit sind ab sofort diesbezügliche Anträge bei den Landeshauptleuten einzubringen.

Verfahren, die am 31.12.2022 nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wurden an die Länder zur Weiterführung der Verfahren übergeben. Für allfällige Auskünfte zu Ihren Verfahren verweisen wir Sie daher an das zuständige Bundesland.