Ausstellung von Bescheinigungen
Die ÖÄK ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität der in Österreich absolvierten Ausbildung sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger ÄrztInnen bestätigt wird.
Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfolgt durch das Internationale Büro der Österreichischen Ärztekammer.
§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr bestimmt, dass für die Ausstellung von EU-Konformitätsbescheinigungen und für die Ausstellung von Bescheinigen über die disziplinäre Unbescholtenheit durch die ÖÄK Gebühren einzuheben sind.
EU-Konformitätsbescheinigungen
Für Bescheinigungen über die EU-Konformität der ärztlichen Grundausbildung (Dr. med. univ.), der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG ist eine Bearbeitungsgebühr von € 35 pro Bescheinigung an die ÖÄK zu entrichten. EU-Konformitätsbescheinigungen sind laut EU-Recht unbegrenzt gültig. In den von der ÖÄK ausgestellten Bescheinigungen über die EU-Konformität der Ausbildung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG wird auch der disziplinäre Status des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin bescheinigt, sodass grundsätzlich keine zusätzliche Unbescholtenheitsbescheinigung erforderlich ist. Die disziplinäre Unbescholtenheit wird auch in den EU-Konformitätsbescheinigungen für Absolventen und Absolventinnen des Medizinstudiums, die noch nie in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen, bestätigt. Die Bescheinigung der disziplinären Unbescholtenheit hat allerdings laut EU-Recht nur eine Gültigkeit von drei Monaten.
Unbescholtenheitsbescheinigungen (Certificate of Good Standing)
Für Bescheinigungen, in denen ausschließlich die disziplinäre Unbescholtenheit des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin durch die Österreichische Ärztekammer bestätigt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von € 20 zu entrichten.
Weiterführende Informationen zur Ausstellung und Beantragung von EU-Konformitäts- und Unbescholtenheitsbescheinigungen finden Sie in untenstehenden Infoblättern.
Infoblatt PromoventInnen (IB1, pdf-Dokument)
Infoblatt aktive/inaktive ÄrztInnen (IB2, pdf-Dokument)
