
Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen
Verfahren gemäß §§ 9 und 10 Ärztegesetz
Die Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen sind mit folgenden Unterlagen einzubringen.
Bitte übermitteln Sie immer nur einen Antrag mit allen dazugehörigen Beilagen in einer E-Mail.
Die Formulare sind herunterzuladen und auszufüllen, können lokal gespeichert und gedruckt werden.
Bitte beachten Sie den Hinweis zum Öffnen von Dokumenten in Ihrem Browser.
A - Antrag Anerkennung als Ausbildungsstätte
Antrag (Formular)
Nachweis der Personal- und Abteilungsstruktur (Formular)
Ausbildungskonzept (Anleitung)
Bitte beachten Sie: Für die Antragsstellung des Wissenschaftlichen Moduls ist ein gesondertes Ausbildungskonzept beizulegen. Siehe: Weitere wichtige InformationenNachweis über die organisatorischen Rahmenbedingungen von abteilungs- oder organisationseinheitenübergreifender Tätigkeit (Formular)
Nachweis für die Übernahme von Tätigkeiten gemäß § 15 Abs. 5 GuKG (Formular)*
* Dieser Nachweis ist für folgende Sonderfächer in Absprache mit dem BMG nicht einzubringen: + Liste der Sonderfächer- Anatomie
- Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
- Gerichtsmedizin
- Histologie, Embryologie und Zellbiologie
- Klinisch-Immunologische Sonderfächer:
- Klinische Immunologie
- Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin - Klinisch-Pathologische Sonderfächer:
- Klinische Pathologie und Molekularpathologie
- Klinische Pathologie und Neuropathologie - Klinisch-Mikrobiologische Sonderfächer:
- Klinische Mikrobiologie und Hygiene
- Klinische Mikrobiologie und Virologie - Medizinische Genetik
- Medizinische und Chemische Labordiagnostik
- Pharmakologie und Toxikologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Physiologie und Pathophysiologie
- Public Health
- Radiologie
Nachweis des medizinischen Leistungsspektrums (Anleitung)
- gegebenenfalls:
Kooperationsvereinbarung (Anleitung für Module mit der Dauer von 9 Monate)
gegebenenfalls:Kooperationsvereinbarung (Anleitung für fachfremde Kooperationen)
Hier können Sie alle Dokumente herunterladen: Anerkennung von Ausbildungsstätten.zip
B - Antrag Festsetzung weiterer Stellen
Antrag (Formular)
Nachweis der Personal- und Abteilungsstruktur (Formular)
Nachweis des medizinischen Leistungsspektrums (Anleitung)
Dieses Antragsformular ist nur dann zu verwenden, wenn ausschließlich die Zahl der Ausbildungsstellen erhöht werden soll. Ist Gegenstand des Antrages die Erweiterung des Anerkennungsausmaßes (Sonderfach-Grundausbildung oder Sonderfach-Schwerpunktausbildung / weitere Module) verwenden Sie bitte das unter A 1. veröffentlichte Formular.
C – Änderung von Ausbildungsinhalten in einigen Sonderfächern – Auswirkungen auf Ausbildungsstätten
Wenn das Leistungsspektrum einer Abteilung nicht den in der 3. Novelle zur KEF-RZ V 2015 festgelegten Ausbildungsinhalten entspricht, so hat der Träger der Ausbildungsstätte die Österreichische Ärztekammer davon zu informieren.
HINWEISE:
Sonderkrankenanstalten, die die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Basisausbildung stellen, haben folgende Unterlagen beizubringen:
Antrag (Formular)
- die beim BMG eingeholten bzw. die vom BMG übermittelten Leistungsdaten
- Bestätigungsnachweis über die Vermittlung der Inhalte der Anlage 33 KEF und RZ-V 2015
Rückwirkende Anerkennung als Ausbildungsstätte
Anträge, welche ein Antragsdatum vor dem 1.3.2017 aufweisen, können gemäß §§ 9 Abs.8 bzw. § 10 Abs. 10 ÄrzteG 1998 rückwirkend bis 1.3.2016 anerkannt werden (maximale rückwirkende Anerkennung als Ausbildungsstätte von höchstens einem Jahr ab Antragstellung). Bei Anträgen mit Antragsdatum nach dem 1.3.2017 ist die maximale Rückwirkung mit einem Jahr beschränkt - das heißt eine Ausbildungsstätte, deren Antrag beispielsweise am 15.4.2017 bei der ÖÄK einlangt, kann maximal rückwirkend mit 15.4.2016 anerkannt werden.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an die Österreichische Ärztekammer:
- über Ihren Zugang der Ausbildungsstellenverwaltung (ASV)*, oder
* Sollten Sie noch keinen Zugang zur ASV haben, wenden Sie sich bitte an die Österreichische Ärztekammer mmmYXN2QGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA==. - per E-Mail: mmmYW50cmFnLWthQGFlcnp0ZWthbW1lci5hdA== oder
- postalisch: Weihburggasse 10-12, 1010 Wien
ACHTUNG: Bitte übermitteln Sie immer nur einen Antrag mit allen dazugehörigen Beilagen in einer E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass die Anhänge die Größe von 12MB nicht überschreiten dürfen.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die Einbringung des Antrages über die ASV empfohlen.
Überprüfen Sie vor der Einreichung die Vollständigkeit Ihres Antrages. Eine Bearbeitung kann erst nach Vorlage sämtlicher erforderlicher Nachweise und Dokumente erfolgen. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung Ihres Antrages.
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