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null Blutspende: Klare Position der Ärztekammer

Solange im Gesetz eine medizinische Untersuchung zur Beurteilung der Eignung eines Vollblutspenders vorgesehen ist, kann diese nur von ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, betont ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres.

Die gesundheitliche Eignung eines potentiellen Blutspenders und die eventuellen Gefahren für Spender oder Empfänger können nur ausgebildete Ärztinnen und Ärzte beurteilen, stellt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, klar. So ist es derzeit auch im Blutsicherheitsgesetz festgehalten. „Sollte eine Untersuchung aus Sicht der Experten allerdings nicht erforderlich sein, erübrigt sich die Diskussion darüber“, sagt der ÖÄK-Präsident.

„Die Blutabnahme selbst kann selbstverständlich wie bisher von diplomiertem Personal vorgenommen werden“, so Szekeres. Prinzipiell sollte medizinisches Personal immer entsprechend der Ausbildung und Qualifikation eingesetzt werden. „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss aber an erster Stelle stehen“, betont Szekeres.