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null ÖÄK: Keine Beschneidung der ärztlichen Selbstverwaltung – Appell an die Verantwortlichen im Gesundheitsausschuss

Die Österreichische Ärztekammer ist entsetzt über eine Novelle des ärztlichen Berufsrechts, in der seit Jahren bestehende Kompetenzen der Ärztekammer an das Gesundheitsministerium übertragen werden.

„Die Ärzteschaft soll offenbar an die Kandare genommen werden“, kritisiert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer: „Nachdem man in den bisherigen Verhandlungen gar nicht auf unsere Argumente eingegangen ist, will der Gesundheitsminister nun die Selbstverwaltung der Ärzteschaft ausdünnen.“ Anlass für die Kritik ist die Neuregelung zur Organisation der Ärzteliste, in die sich ein Arzt eintragen lassen muss, wenn er in Österreich ärztlich tätig sein will. Hier sollen nun Kompetenzen, etwa zur Erlassung der Ärzteliste-Verordnung, von der Kammer ans Ministerium gehen, gleichzeitig bleiben die Kosten bei der Kammer. Dass das Ministerium einen entsprechenden Vorschlag ins Parlament eingebracht hat, findet keinesfalls die Zustimmung der Österreichischen Ärztekammer. „Es ist nicht einzusehen, warum man davon absieht, das entsprechende Gesetz dauerhaft zu reparieren. Schließlich wurde es nur aufgrund eines Formfehlers, der vor Jahrzehnten geschehen ist, vom Verfassungsgerichtshof gekippt“, sagt Szekeres.

„Es ist einfach unverständlich, dass der Standesvertretung ohne Anlass Kompetenzen weggenommen werden, die sie jahrelang mit größtem Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein sowie höchster Qualität ausgeübt hat“, sagt Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte.

„Anstatt ein sehr gut funktionierendes System und die wichtige Arbeit der Österreichischen Ärztekammer zu zerstören, sollte das Gesundheitsministerium die Ressourcen lieber dort einsetzen, wo tatsächliche Probleme bestehen, die dringend zu lösen sind“, ergänzt Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und Kurienobmann der angestellten Ärzte. Im Hinblick auf die Spitäler seien das die Qualität der Arztausbildung, die überlasteten Ambulanzen und das mangelnde Personal, sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Pflege. „Anstatt die ärztliche Standesvertretung ohne Grund zu beschneiden, sollte man hier Nägel mit Köpfen machen und das Gesundheitssystem im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung verbessern“, sagt Mayer.

Daher ersucht die Österreichische Ärztekammer alle Abgeordneten, der Novelle in dieser Form nicht zuzustimmen und mit der ÖÄK über die offenen Punkte in weitere Gespräche zu treten. „Bundesminister Anschober ist nun gefordert, eine zukunftsträchtige und für die Standesvertretung akzeptable Lösung zu finden“, appelliert Szekeres.