
Österreichische Ärztekammer
Coronavirus - Hinweis zur Erreichbarkeit
Im Sinne einer möglichst direkten Abwicklung und des Infektionsschutzes ersuchen wir Sie, Ihre Anliegen sofern möglich telefonisch oder via E-Mail einzubringen, bevor Sie die Räumlichkeiten der Österreichischen Ärztekammer aufsuchen. Persönliche Termine nehmen Sie bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter wahr.
Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer
gemäß § 13 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Amtsstunden/Parteienverkehr:
Montag, Donnerstag 09:00-15:00
Dienstag, Mittwoch 09:00-16:00
Freitag 09:00-13:00
(ausgenommen Feiertage, 24. Dezember, 31. Dezember und Karfreitag sowie auf der Homepage angegebene Schließzeiten)
Persönliche Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.
Postanschrift
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Telefon: +43 1 51406-3000
Fax: +43 1 51406-3042
E-Mail: mmmcG9zdEBhZXJ6dGVrYW1tZXIuYXQ=
Formvorschriften für elektronische Anbringen
Für den behördlichen Bereich der Österreichischen Ärztekammer stehen folgende Möglichkeiten zur elektronische Einbringung zur Verfügung:
Anbringen per E-Mail sind an folgende Adresse zu richten:
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Technische und organisatorische Voraussetzungen
Dateiformat:
Art |
Dateiendung |
---|---|
Text, Textdokumente |
*.txt *.doc, *.docx, *.rtf |
Nicht veränderbare Dokumente |
|
Tabellendokumente |
*.xls, *.xlsx, *.csv |
Bild, Grafik |
*.gif, *.jpg,, *.jpeg, *.tif, *.tiff, *.png, *.bmp |
Komprimierung |
*.zip |
Präsentation |
*ppt, *.pps, *.pptx, *.ppsx |
Audio |
*.mp3, *.wav, *.wma |
Verlinkungen auf Dokumente können nicht angenommen werden.
Datenvolumen:
Ihr E-Mail darf einschließlich der Anhänge die Dateigröße von 12 MB (Megabyte) nicht überschreiten.
Datenträger:
Für die Übermittlung von Anträgen und Beilagen auf Datenträger sind CD, DVD sowie USB Stick 2.0 oder höher zulässig.
Sonstige Hinweise:
Elektronische Anbringen (Fax, E-Mail oder über den Online-Formularserver), die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen. E-Mails gelten als nicht eingebracht, wenn im E-Mail oder in den Anhängen Viren enthalten sind. An die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesendete Anbringen gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.