Rasterzeugnisse Facharzt 2006

null Kinder- und Jugendheilkunde

Rasterzeugnis neu

Additivfach Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin

Rasterzeugnis neu

Additivfach Neuropädiatrie

Rasterzeugnis neu
Eine Ausbildung im Additivfach Neuropädiatrie darf nach Ablauf des 31. Dezember 2010 nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 und nur im Rahmen des Sonderfaches Kinder- und Jugendheilkunde begonnen werden.

Additivfach Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie

Rasterzeugnis neu

Additivfach Pädiatrische Hämatologie und Onkologie

Rasterzeugnis neu

Additivfach Pädiatrische Kardiologie

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Additivfach Pädiatrische Pulmonologie

Rasterzeugnis neu

Hinweis: Rasterzeugnisse

Die Rasterzeugnisse sind Grundlage für die Bestätigung der Absolvierung einer Ausbildungszeit im Inland und sind mit Ausnahme der Unterschriften, der Datumsangaben bei den Ausbildungsinhalten und der allfälligen Anmerkungen der/des in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arztes elektronisch auszufüllen, auszudrucken und dann zu unterschreiben.

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung nach dem 1. Februar 2007 begonnen haben, sind verpflichtet die Rasterzeugnisse gemäß der KEF und RZ-VO 2006 zu verwenden. Sämtliche Ausbildungen gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 sind bis längstens 30. Juni 2030 abzuschließen.