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null Impfpflicht: Dem Beispiel der Nachbarn folgen

Auch in Österreich muss eine Impfpflicht eingeführt werden, betont die Österreichische Ärztekammer.

Erfreut reagiert die Österreichische Ärztekammer auf den gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestags zur Masern-Impfpflicht. Ab März 2020 gilt im Nachbarland die Impfpflicht für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. „Österreich sollte rasch dem Beispiel Deutschlands folgen“, appelliert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, an die zukünftige Regierung und verweist einmal mehr auf den ÖÄK-Forderungskatalog, in dem die Impfpflicht für alle im Gratisimpfkonzept verankerten Impfungen als notwendige Maßnahme angeführt ist. „Wir benötigen beispielsweise eine Durchimpfungsrate bei Masern von 95 Prozent, denn nur so kann sichergestellt werden, dass auch Menschen geschützt sind, die keine oder noch keine Impfungen erhalten können“, sagt Szekeres.

Deutschland ist ein weiteres Land, das nun auf die zunehmenden Masernfälle reagiert hat. Zuvor hatten bereits Frankreich und Italien eine Impfpflicht aufgrund der steigenden Krankheitsfälle eingeführt. „Wir sehen, dass die Impfpflicht bei den Nachbarländern funktioniert“, sagt Rudolf Schmitzberger, Leiter des Impfreferates der Österreichischen Ärztekammer: „Dass vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Universitäten ein aufrechter Impfschutz verpflichtend sein muss, ist ein wesentlicher Punkt im Kampf gegen Masern. Auch in Gesundheitsberufen tätige Personen sollen sich immer ihrer speziellen Verantwortung und Vorbildwirkung bewusst sein und auf einen aufrechten Impfstatus achten.“

 


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ÖÄZ 6 | 25.03.2024

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