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null ÖÄK-Mayer: Spitalsärzte dürfen nicht ausbrennen

Geht es nach den Ländern, soll die Ruhezeit von Spitalsärzten reduziert werden. Doch diese sei wichtig für eine hochwertige Patientenversorgung, kritisiert ÖÄK-VP Harald Mayer.

„Da kann man nur den Kopf schütteln“, reagiert Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer auf ein Papier, wonach das derzeit gültige Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) auf der Agenda der Landeshauptleute-Konferenz steht und verschlechtert werden soll.

Arbeitszeiterhöhung

Derzeit arbeiten Spitalsärzte maximal 48 Stunden pro Woche – es sei denn, sie stimmen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mittels Opt-out längeren Arbeitszeiten zu. In diesem Fall gilt bis 30. Juni 2021 eine maximal zulässige durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche. Mit 1. Juli 2021 läuft die Übergangsregelung und damit das individuelle Opt-out aus. So wurde es 2014 im Beisein der Bundesländer akkordiert.

Laut Agenda der Landeshauptleute-Konferenz ist geplant, dieses Opt-Out um fünf Jahre zu verlängern, und zwar mit der Möglichkeit einer 60-Stunden-Woche. Argumentiert wird damit, dass in diesem Zeitraum viele Ärztinnen und Ärzte in Pension gehen. „Die Reaktion auf personelle Engpässe darf nicht sein, die Arbeitszeit zu erhöhen, sondern für ausreichend Ärztenachwuchs zu sorgen“, kritisiert Mayer. Auch wäre die Möglichkeit einer 60-Stunden-Woche eine massive Verschlechterung des Status Quo, da derzeit maximal 55 Stunden pro Woche zulässig seien.

KA-AZG schützt Ärzte und Patienten

Zudem ist geplant, die Ruhezeiten von derzeit elf Stunden auf acht Stunden zu senken. „Welcher Patient möchte von einem übermüdeten Arzt behandelt werden?“, kritisiert Mayer. Ruhezeiten seien sinnvoll, um sowohl die Arbeitnehmer, als auch die Patienten zu schützen: „Es liegt doch auf der Hand: Wer müde ist, arbeitet fehleranfälliger“, ergänzt er.

Ein weiterer Punkt: Das KA-AZG solle im Rahmen der Pandemie ausgesetzt werden, um Mehrarbeit zu ermöglich und so verschobene Leistungen aufzuholen. „Auch das ist nicht im Sinne einer bestmöglichen Versorgung für Patienten“, sagt Mayer. Es sei außerdem gar nicht notwendig, das KA-AZG auszusetzen, da es bereits eine gesetzliche Regelung für „außergewöhnliche Fälle“ gebe.

Letztendlich seien die von der Landeshauptleute-Konferenz angedachten Maßnahmen laut dem ÖÄK-Vizepräsidenten eine Reaktion auf personelle Engpässe. „Anstatt die Spitalsärzte aber noch weiter ans Limit zu treiben und zu riskieren, dass sie völlig ausbrennen, muss endlich der Ärztenachwuchs sichergestellt werden – und das beginnt bei einer qualitätsvollen Ausbildung und entsprechende Arbeitsbedingungen, damit der Ärztenachwuchs auch wirklich in Österreich arbeitet“, betont Mayer abschließend.

 


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