Kundmachungen der ÖÄK
Auf Grund des Außerkrafttretens des § 117b Abs. 2 Z 8 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr.86/2020, ist die Verordnung über die Einrichtung der Ärzteliste und über Inhalt und Form des Ärzteausweises (Ärzteliste-VO 2011), in der Fassung 05.07.2011, gemäß § 243 Abs 3 ÄrzteG 1998 mit 20.12.2025 außer Kraft getreten. Der Gegenstand wird aktuell durch die Ärzteliste-V 2025 geregelt.
Verordnung der Österreichische Ärztekammer über die Einrichtung der Ärzteliste im übertragenen Wirkungsbereich - beschlossen von der ÖÄK-Vollversammlung am 25.06.2010
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Organisation und Durchführung der Eignungsprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung in die Ärzteliste - beschlossen von der ÖÄK-Vollversammlung am 18.12.2009, in Kraft getreten am 11.04.2010
Archiv
(Die im Archiv befindlichen Kundmachungen gelangen nicht mehr zur Anwendung.)
Ärzteliste-Verordnung 2011 - Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einrichtung der Ärzteliste und über Inhalt und Form des Ärzteausweises (eigener Wirkungsbereich)
Ärzteliste-Verordnung 2010 - Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einrichtung der Ärzteliste und über Inhalt und Form des Ärzteausweises (eigener Wirkungsbereich)
Ärzteausweis - Musterbeispiel