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null ÖÄK: Auch für Ordinationen Schritt zurück zur Normalität

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, können Ordinationen wieder hochgefahren werden, empfiehlt die Österreichische Ärztekammer.

„Die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen waren sehr effektiv und ermöglichen es Österreich als eines der ersten Länder Europas, die Maßnahmen wieder zu lockern“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Das ermöglicht auch den Ordinationen einen ersten Schritt zurück zur Normalität“, so Szekeres.

„Wir sind für Sie da“

„Unter bestimmten Voraussetzungen können Ordinationen nun wieder zu einem der Situation angepassten Normalbetrieb zurückkehren“, sagt Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Nach den vorbildlich absolvierten Wochen der Fokussierung auf Covid-19, die dank des Einsatzes aller Ärztinnen und Ärzten höchst erfolgreich gelaufen ist, soll nun auch die gewohnte Versorgung aller Patientinnen und Patienten wieder sichergestellt werden. Auch Routine-, Kontroll-, Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen sowie Impfungen können wieder durchgeführt werden, sofern die in der Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen erfüllt sind.“ Patientinnen und Patienten sollten aber weiterhin vorher telefonischen Kontakt mit der Ordination aufnehmen und in der Ordination Masken tragen. „Davon abgesehen gilt aber immer: Wir Ärztinnen und Ärzte waren vor der Krise für Sie da, wir sind während der Krise für Sie da und wir werden weiterhin für Sie da sein“, appelliert Steinhart an die Patienten.

Damit die niedergelassene Gesundheitsversorgung aber auch weiterhin gesichert bleibt, sei das Hochfahren auch wichtig für das wirtschaftliche Überleben vieler Ordinationen, so Steinhart, der betont, dass die Ärztekammer dazu auch ein Forderungspaket an die politisch Verantwortlichen übergeben hat. Darin werden Ausgleichszahlungen für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit und ohne Kassenvertrag gefordert, und zwar in Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Pandemie - abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare.

Zentrale Voraussetzung für das Wiederhochfahren des Betriebes ist ein weiterhin achtsames Vorgehen. Neben entsprechender Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen sollte der Praxisalltag immer noch der Krisenzeit angepasst bleiben. „Das bedeutet, das Risiko täglich kritisch zu evaluieren, Untersuchungen nach Dringlichkeit zu reihen und die direkte Kontaktzeit mit Patientinnen und Patienten so weit wie möglich einzugrenzen. Zudem soll weiter auf telefonische Voranmeldung, Patienten- und Wartezeitenmanagement geachtet werden“, sagt Steinhart, der auf eine entsprechende Informationsbroschüre samt Checkliste verwies.​​​​​