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null Österreichische Ärztekammer zu Massentests: Fachmännische Abstrichnahme zwingend notwendig

Sanitäter und andere Kräfte dürfen nur nach entsprechender Einweisung und unter Aufsicht agieren, betont ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres.

Angesichts der beginnenden Massentests, bei denen ein großer Teil der Bevölkerung mittels Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden soll, mahnt die Österreichische Ärztekammer, die entsprechenden Abstrichnahmen fachmännisch durchzuführen. „Zum Start der Massentests wurde dokumentiert, dass es bei den Abstrichen durch Laien zu falsch durchgeführten Abstrichnahmen gekommen ist. Eine fachkundige Vorgehensweise ist von besonderer Wichtigkeit – nicht nur, um ein korrektes Testergebnis zu erhalten, sondern auch, um Verletzungsrisiken zu vermeiden“, betont ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres.

Kopf gerade halten

Verena Niederberger-Leppin, Fachgruppenobfrau HNO der Ärztekammer für Wien, und HNO-Bundesfachgruppenobmann Wolfgang Luxenberger haben einen Leitfaden zur korrekten Technik und Risiken der Abstrichentnahme aus dem Nasenrachen erstellt. In zahlreichen Medienberichten, ja sogar in Gebrauchsanleitungen diverser Antigen-Schnelltests, werde eine falsche oder nicht ideale Abnahmetechnik dargestellt, heißt es dort. „Entscheidend ist, dass der Nasenrachen über die Nase am besten entlang des Nasenbodens vom Nasenloch in etwa in Richtung Höhe des äußeren Gehörganges erreicht werden kann. Durch eine Orientierung am Nasenboden wird vermieden, dass der Abstrichtupfer nach oben in Richtung Schädelbasis geschoben wird, wo eine nicht zu unterschätzende Verletzungsgefahr besteht“, sagen Niederberger-Leppin und Luxenberger. Für die zu testende Person sei es wichtig, den Kopf bei nicht gehobenem Kinn gerade zu halten. Ein Zurückneigen des Kopfes sei kontraproduktiv und führe geradewegs in Richtung der Schädelbasis.

Sicheres Impfen durch Ärzte

„Das unterstreicht, wie wichtig ein fachgerechtes Vorgehen ist“, betont ÖÄK-Präsident Szekeres. Auch unter Sanitätern gebe es unterschiedlich ausgeprägtes Know-how. „“Diese und andere Kräfte dürfen nur nach entsprechender Einweisung und unter Aufsicht agieren“, appelliert Szekeres. Es sei im Sinne der Patientensicherheit, dass auch bei den kommenden Impfungen gegen SARS-CoV-2 Experten diese verimpfen: „Impfen ist eine ärztliche Tätigkeit - gerade in der zu erwartenden Situation mit neuen Impfstoffen und vermutlich zielgruppenspezifischen Impfungen. So wurde es auch vom Gesundheitsminister in einer entsprechenden parlamentarischen Anfragebeantwortung festgehalten. Ein Abweichen von dieser Feststellung wäre für uns nicht nachvollziehbar und würde der Patientensicherheit und dem Vertrauen der Patienten schaden“, so Szekeres.

SERVICE: Der Leitfaden von Verena Niederberger-Leppin und Wolfgang Luxenberger ist online unter: https://www.aekstmk.or.at/233?articleId=9879 abrufbar.