Referate

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null Substitutionsfragen

Das Referat für Substitutionsfragen widmet sich den fachlichen Belangen der Ärzteschaft im Bereich der Drogenersatztherapie.

Siehe auch:
Weiterbildungsverordnung orale Substitution
ÖÄK Diplomrichtlinie Substitutionsbehandlung

Das Ausbildungs- und Kursangebot ist abrufbar über den dfp-Kalender der akademie der ärzte (Stichwort: Substitution)

Ausbildung

Um medizinische Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechts durchzuführen, hat der Arzt (insbesondere Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) mittels eines ÖÄK-Diploms den Nachweis über den Erwerb ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zu führen.

Voraussetzung für den Erwerb des ÖÄK-Diploms Substitutionsbehandlung ist das Absolvieren des Basismoduls Substitutionsbehandlung (mind. 40 Einheiten). Nach Abschluss der Basisweiterbildung ist gesetzlich eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung erforderlich (2 Qualitätszirkel pro Jahr bzw 6 Qualitätszirkel in drei Jahren).

Leiter

Dr. Norbert JACHIMOWICZ

Leitender Angestellter

Mag. Jürgen SCHWAIGER

Sekretariat

Katharina PICHORNER, MBA, Tel: 01/ 51406-3039, Fax: 01/51406-3042, E-Mail: mmmay5waWNob3JuZXJAYWVyenRla2FtbWVyLmF0