ÖÄK-Diplom Begleitende Krebsbehandlungen
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Begleitende Krebsbehandlungen sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Standardisierte Weiterbildungsmöglichkeit komplementärer Medizin bei Krebserkrankungen, qualitätsorientierter Einsatz komplementärer Behandlungen vor, während und nach einer klinisch onkologischen Krebstherapie.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachrichtungen.
Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin bzw. Facharzt absolviert werden.
Weiterbildungsdauer
120 Unterrichtseinheiten, kontinuierliche Weiterbildung in einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Ao. Univ.-Prof. Dr. Leo Auerbach
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an diplome@arztakademie.at zu richten.