ÖÄK-Diplom Blutdepotleiter
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Blutdepotleiter sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Gemäß § 8f KaKuG ist das Blutdepot in Krankenanstalten von fachlich geeigneten Fachärztinnen und Fachärzte zu leiten. Fachlich geeignet zur Leitung von Blutdepots in Krankenanstalten gem § 8f KaKuG sind Fachärztinnen und Fachärzte für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin, sowie Ärztinnen und Ärzte, die das ÖÄK-Diplom Blutdepotleiter gemäß Richtlinie erworben haben.
Zielgruppe
Fachärztinnen und Fachärzte für Medizinisch-Chemische Labordiagnostik, Anästhesiologie und Intensivmedizin, Innere Medizin und Chirurgie.
Weiterbildungsdauer
60 Unterrichtseinheiten
Wesentliche Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- spezielles Qualitätsmanagement
- therapeutische Blutprodukte
- Immunhämatologie
- Gerinnungstherapie
- molekularbiologische Diagnostik in der Transfusionsmedizin
- Depotmanagement
- Anämiemanagement
- Hämovigilanz
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Prim. Univ.-Doz. Dr. Harald Schennach
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.