Das DFP-Diplom
Das DFP-Diplom dokumentiert den strukturierten Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dient als Fortbildungsnachweis im Sinne der ärztegesetzlichen Fortbildungsverpflichtung gem. § 11 Verordnung über ärztliche Fortbildung.
Voraussetzungen
Das DFP-Diplom kann erstmals mit Erlangen der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung beantragt werden, wobei der früheste Gültigkeitsbeginn des DFP-Diploms der Zeitpunkt des Erwerbs der selbständigen Berufsberechtigung ist. Vorher erworbene Punkte können in einem Zeitraum von fünf Jahren (DFP-Fortbildungszeitraum) anerkannt werden.
Verfügt die Ärztin bzw. der Arzt über mehrere ärztliche Berufsberechtigungen, hat ein DFP-Diplom für alle Berufsberechtigungen Gültigkeit.
Gültigkeits- und Fortbildungszeitraum
Der Gültigkeitszeitraum des DFP-Diploms beträgt fünf Jahre und schließt am Folgetag des fünfjährigen DFP-Fortbildungszeitraumes, in dem DFP-Punkte erworben wurden, an.
Der DFP-Fortbildungszeitraum (= Sammelzeitraum) ist jener definierte Fünfjahreszeitraum, in dem DFP-Punkte durch das Absolvieren von DFP-konformen Fortbildungen erworben werden. Bei Ersteinreichung kann der Fortbildungszeitraum von fünf Jahren unterschritten werden.
Während der Gültigkeit eines aktuellen DFP-Diploms müssen bereits Punkte für das nächste Diplom erworben werden. Der Gültigkeitszeitraum des aktuellen Diploms ist – im Sinne der kontinuierlichen Fortbildung – gleichzeitig der DFP-Fortbildungszeitraum für das nächste DFP-Diplom.
Punktekriterien
- Gesamtpunkte: In einem Fortbildungszeitraum von fünf Jahren müssen mindestens 250 Fortbildungspunkte vorgewiesen werden.
- Medizinische Punkte: Von diesen 250 Fortbildungspunkten sind zumindest 200 Punkte durch medizinische Fortbildung* zu erwerben. Maximal 50 Punkte können im Rahmen sonstiger Fortbildung** erworben werden.
- Punkte aus Veranstaltungen: Von den 250 Gesamtpunkten ist auch ein Anteil von mindestens 85 DFP-Punkte durch Vor-Ort-Fortbildungen (in Präsenz) nachzuweisen. Die restlichen 165 Punkte müssen nicht in Präsenz absolviert werden.
* Medizinische Fortbildung: Fortbildungsinhalte aus einem medizinischem Sonderfach. Für Ärztinnen und Ärzte sind DFP-Punkte aus allen Sonderfächern anrechenbar, unabhängig von ihrer ausgeübten Fachrichtung.
** Sonstige Fortbildung: nicht-medizinische Fortbildungsinhalte, die aber für den ärztlichen Beruf relevant sein müssen.
Hinweis: Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum von fünf Jahren mehr als 250 DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht auf ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum übertragen werden!
Antragstellung
- online über das Online-Fortbildungskonto meindfp.at (Menüpunkt: "Diplome"/"Diplom beantragen").
- in Ausnahmefällen schriftlich: Der Antrag und das Listenblatt für das DFP-Diplom (ebenfalls verfügbar im Menüpunkt "Kontodetails" am Online-Fortbildungskonto) wird inkl. Kopien der Teilnahmebestätigungen an das Fortbildungsreferat der zuständigen Landesärztekammer übermittelt.
- Erfolgt keine Antragstellung durch die Ärztin/den Arzt, werden die am Online-Fortbildungskonto aufgebuchten DFP-Punkte nach Ende des jeweiligen Fortbildungszeitraums überprüft und ausgewertet (§ 11 Abs. 4 Verordnung über ärztliche Fortbildung). Erfüllt die Ärztin/der Arzt die Voraussetzungen gem. § 11 Abs. 2 ist ihr/ihm automatisch ein DFP-Diplom auszustellen.