Das Diplom-Fortbildungs-Programm für Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte, die in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind, haben sich im Rahmen des österreichweit einheitlich gestalteten Diplom-Fortbildung-Programms (DFP) der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden. (Verordnung über ärztliche Fortbildung § 1 Abs. 2)

Grundlage für das Diplom-Fortbildungs-Programm bildet das Ärztegesetz 1998, das vorsieht, dass Ärztinnen und Ärzte nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu handeln und sich laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden haben. (ÄrzteG § 49 Abs. 1)

Die Verordnung über ärztliche Fortbildung legt den Umfang der ärztlichen Fortbildungspflicht, einheitliche Qualitätsstandards ärztlicher Fortbildung sowie die Dokumentation und Glaubhaftmachung der ärztlichen Fortbildung fest.

Zielgruppe

Alle in Österreich zur selbsändigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte sind zur Fortbildung und Glaubhaftmachung der absolvierten Fortbildung verpflichtet. Gleiches gilt für Ärztinnen und Ärzte mit einer Berufsberechtigung gemäß §§ 36b, 37 und 250 ÄrzteG 1998.

Turnusärztinnen und Turnusärzte können ebenfalls an allen Fortbildungsaktivitäten teilnehmen und DFP-Punkte sammeln, erhalten jedoch erst nach Erlangung der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung ein Fortbildungsdiplom, wobei auch Punkte anrechenbar sind, die vor der Erlangung der Berufsberechtigung gesammelt wurden.

DFP-Punkte (Definition in § 10 ff Verordnung über ärztliche Fortbildung) erhält die Ärztin bzw. der Arzt durch die Absolvierung von DFP-approbierten Fortbildungen in Form von anerkannten Fortbildungsarten (§ 5 ff Verordnung über ärztliche Fortbildung):

Fortbildungspunkte (DFP-Punkte)

  • Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht Fortbildungsinhalten mit einer Dauer von 45 Minuten (ohne Pausen).
  • Erst ab einem zeitlichen Gesamtausmaß von mindestens 45 Minuten können für Fortbildungen DFP-Punkte vergeben werden.
  • Pro Fortbildung und pro Tag können maximal 12 DFP-Punkte vergeben werden.

Anerkannte Fortbildungsarten

  • Veranstaltungen = Fortbildungen mit physischer Präsenz der Ärztin bzw. des Arztes. Beispiele: Vorträge, Journal Clubs, Kurse, Symposien, Workshops, Kongresse, Seminare, Lehrgänge, Balint-Gruppen, Qualitätszirkel sowie Intervisionen
  • Webinare (Sonderform einer Veranstaltung = Live-Fortbildung, an der Teilnehmende online und interaktiv partizipieren)
  • E-Learning (mediengestützte Fortbildungen, die mit einem Abschlusstest abschließen)
  • Wissenschaftliche Arbeiten
  • Supervisionen
  • Hospitationen

Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten

Auf der Fortbildungsplattform www.meindfp.at erhalten Ärztinnen und Ärzte aktuelle Informationen rund um das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP), Fortbildungen der Akademie der Ärzte und sie können sich mittels SSO-Authentifizierung auf Ihren persönlichen Online-Fortbildungskonten einloggen. Das Online-Fortbildungskonto ist ein Service der Österreichischen Akademie der Ärzte, mit dessen Hilfe jede Ärztin bzw. jeder Arzt seine individuellen Fortbildungsaktivitäten elektronisch dokumentieren kann. Hier kann auch ganz einfach das DFP-Diplom beantragt werden, das als Fortbildungsnachweis im Sinne des § 11 Verordnung über ärztliche Fortbildung dient.