ÖÄK-Zertifikat Elektroenzephalographie
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Zertifikat Elektroenzephalographie sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Beherrschung der mittels EEG durchzuführenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß international anerkannter Wissensstandards.
Zielgruppe
Fachärzt:innen der Sonderfächer Psychiatrie und Neurologie, Neurologie und Psychiatrie und Kinderheilkunde, jeweils mit/ohne zusätzlicher Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendneuropsychiatrie", die die Ausbildung gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung BGBl. 458/1989 abgeschlossen haben.
Weiterbildungsdauer
1/2 Jahr ganztägig oder 1 Jahr halbtägig
Wesentliche Inhalte
- selbständiges Anlegen von Elektroden bei 50 EEG-Ableitungen und Durchführung der Ableitung
- Befundung von 500 EEG-Kurven (davon 80 Kinder-EEG) unter Supervision der Ausbildner
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Priv.-Doz. Dr. Markus Leitinger
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Zertifikats
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Zertifikats sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.