ÖÄK-Diplom Forensische kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Forensische kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Steigerung der Qualität von forensisch-psychiatrischen Gutachten, insbesondere in der Prognostik.
Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Ausbildung zu den vorher genannten Fächern.
Weiterbildungsdauer
108 Unterrichtseinheiten (84 UE Theorie, 24 UE Gutachten mit Praxisanleitung).
Wesentliche Inhalte
- Prinzipien der forensich-psychiatrischen Begutachtung
- Strafrecht/Zivil- und Verwaltungsrecht/Familienrecht/Sozialrecht
- Psychotraumatologie
- diagnostische Verfahren
- therapeutische Verfahren
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortliche
Univ.-Prof.in Dr.in Kathrin Sevecke
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.