ÖÄK-Diplom Geriatrie
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Geriatrie sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Vermittlung spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Behandlungsstrategien über Erkrankungen und funktionelle Einschränkungen des höheren Lebensalters sowie die Erörtung der anstehenden Probleme im Zusammenhang mit der zu erwartenden demographischen Entwicklung.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachrichtungen.
Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Ärztin/zum Arrzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt absolviert werden.
Weiterbildungsdauer
ca. 1-2 Jahre, 112 UE (8 Teilseminare)
Wesentliche Inhalte
- Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie und Symptomatologie von Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters
- spezielle Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
- in den geriatrisch relevanten diagnostischen Verfahren
- in der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Alter
- in der Behandlung der Stuhl- und Urininkontinenz
- in den pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln sowie der Medikamenteninteraktion bei Mehrfachverordnungen
- in altersadäquater Ernährung und Diätetik
- in physio- und ergotherapeutischen, logopädischen Maßnahmen und der prothetischen Versorgung
- in Reintegration zur Bewältigung der Alltagsprobleme
- in der Sozialmedizin, insbesondere der Nutzung sozialer Einrichtungen
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Prim. Dr. Michael Smeikal, MSc
Informationen zum ÖÄK-Diplomlehrgang
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.