ÖÄK-Zertifikat Herzschrittmacher-Therapie

Grundlagen

Grundlagen für das ÖÄK-Zertifikat Herzschrittmacher-Therapie sind die

der Österreichischen Ärztekammer.

Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung). 
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).

Ziel

Qualitätsgesicherte Weiterbildung zur Betreuung von Patientinnen und Patienten mit impantierten Herzschrittmachern.

Zielgruppe

Fachärztinnen/Fachärzte der Sonderfächer Innere Medizin, Innere Medizin und Kardiologie, Herzchirurgie sowie Chirurgie.
Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt absolviert werden.

Weiterbildungsdauer

24 Unterrichtseinheiten Theorie
danach protokollierte Nachsorge von insgesamt 200 Patienten

Wesentliche Inhalte

  • Indikation, Diagnostik und Differenzialdiagnose in der Schrittmachertherapie
  • Grundlagen der Elektrostimulation
  • Implantationstechnik
  • Hämodynamik und Programmierung der Schrittmacher
  • Schrittmacherfehlfunktionen
  • Schrittmacher-EKG
  • Telemedizinische Nachsorge
  • Schrittmacher-Troubleshooting

ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher

Doz. Dr. Markus Stühlinger

Informationen zum Kursangebot

Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

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Verleihung des ÖÄK-Zertifikats

Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Zertifikats sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.

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Kontakt

Julia Reiter, LLB

ÖÄK-Weiterbildungsurkunden

 Gabriele Praxmarer

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