ÖÄK-Zertifikat Herzschrittmacher-Therapie
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Zertifikat Herzschrittmacher-Therapie sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Qualitätsgesicherte Weiterbildung zur Betreuung von Patientinnen und Patienten mit impantierten Herzschrittmachern.
Zielgruppe
Fachärztinnen/Fachärzte der Sonderfächer Innere Medizin, Innere Medizin und Kardiologie, Herzchirurgie sowie Chirurgie.
Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt absolviert werden.
Weiterbildungsdauer
24 Unterrichtseinheiten Theorie
danach protokollierte Nachsorge von insgesamt 200 Patienten
Wesentliche Inhalte
- Indikation, Diagnostik und Differenzialdiagnose in der Schrittmachertherapie
- Grundlagen der Elektrostimulation
- Implantationstechnik
- Hämodynamik und Programmierung der Schrittmacher
- Schrittmacherfehlfunktionen
- Schrittmacher-EKG
- Telemedizinische Nachsorge
- Schrittmacher-Troubleshooting
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Doz. Dr. Markus Stühlinger
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:
Verleihung des ÖÄK-Zertifikats
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Zertifikats sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.