ÖÄK-Diplom Inklusive Medizin
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Inklusive Medizin sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit kognitiver Beeinträchtigung und/oder Mehrfachbeeinträchtigungen.
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Sonderfächer. Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt absolviert werden.
Weiterbildungsdauer
Die modular aufgebaute Weiterbildung zum ÖÄK-Diplom Inklusive Medizin umfasst 100 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) und beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil.
- Theorie (60 UE à 45 Minuten): bestehend aus 5 Modulen zu je 12 UE
- Praktischer Teil (40 UE à 45 Minuten): durchgeführt in Form einer Hospitation
Wesentliche Inhalte
Auszug - Details finden Sie in der Anlage
- Grundlagen Inklusiver Medizin
- Psychiatrische Diagnostik und Therapie im Rahmen von Behinderung unter Berücksichtigung der Schnittstellen zur Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Neurologische Erkrankungen und Syndrome bei Menschen mit Behinderung
- Spezielle Fragestellungen und Herausforderungen in medizinischen Fachgebieten/Sonderfächern
- Angehörigenberatung im Bereich der Inklusiven Medizin
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlichr/ÖÄK-Weiterbildungsverantwortliche
Herr Prim. Dr. Friedrich Rous
Stv.: Frau Dr. Ehrentraud Roitner und Herr Prim. MR Univ.-Prof. Dr. Johannes Fellinger
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:
Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.
