ÖÄK-Diplom Klinische Prüfärztin/Klinischer Prüfarzt
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Klinische Prüfärztin/Klinischer Prüfarzt sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Durchführung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln (AM) und Medizinprodukten (MP) und aller übrigen klinischen Forschungsstudien in Kliniken, Spitälern und Ordinationen nach den Standards der EU und der ICH (International Conference on Harmonisation).
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzte aller Sonderfächer, die den Beruf auch tatsächlich ausüben.
Weiterbildungsdauer
120 Stunden, ca. 3 Wochen
Wesentliche Inhalte
- ethische und wissenschaftliche (praeklinische und klinische) und statistische Grundlagen
- gesetzliche und administrative Voraussetzungen mit praktischen Übungen zur Planung
- Durchführung, Auswertung und Interpretation klinischer Forschungsstudien, mit laufenden Updatings über neueste Erkenntnisse
- internationale und nationale Veränderungen
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortliche
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Anna Christine Hauser
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.