Qualitätssicherung im Diplom-Fortbildungs-Programm
Um die Einhaltung der in der Verordnung über ärztlichen Fortbildung geregelten Vorgaben im Diplom-Fortbildungs-Programm für eine unabhängige, patient:innenorientierte, dem aktuellen Stand und internationalen Standards entsprechende ärztliche Fortbildung zu gewährleisten, wurden qualitätssichernde Prozesse etabliert.
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Registrierung von Fortbildungsanbietenden:
	 
Nur von der Akademie der Ärzte gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung zugelassene Fortbildungsanbieter können DFP-Fortbildungen anbieten.
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Akkreditierung von Fortbildungsanbietenden:
	 
In der Verordnung über ärztliche Fortbildung definierte Institutionen können um Akkreditierung für ein medizinisches Sonderfach/mehrere medizinische Sonderfächer ansuchen. Nach einem positiv abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren können Fortbildungen selbst DFP-approbiert werden.
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DFP-Approbatorinnen und DFP-Approbatoren:
	 
DFP-Approbator:innen (Ärztinnen und Ärzte) bewerten, ob ein Antrag zur DFP-Approbation einer Fortbildung die Anforderungen und Standards des DFP erfüllt.
Die bundesweite Fortbildungsdatenbank liefert transparente Informationen zur ärztlichen Fortbildungslandschaft und bietet zahlreiche Analysemöglichkeiten.
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Jährliche Evaluierung von Anbietenden:
	 
Die jährliche Stichprobe im Ausmaß von 8 % aller akkreditierten Anbietenden wird vom Akkreditierungsrat auf Einhaltung der DFP-Vorgaben geprüft. Hinzu kommen Evaluierungen in Anlassfällen bei nicht akkreditierten Anbietenden.
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Online-Fortbildungskonto meindfp.at:
	 
Das Fortbildungskonto meindfp.at ist ein Service der Österreichischen Akademie der Ärzte, mit dessen Hilfe jeder Ärztin bzw. jeder Arzt ihre bzw. seine individuellen Fortbildungsaktivitäten elektronisch dokumentieren kann.
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Pflicht der bzw. des Anbietenden, DFP-Punkte zu buchen:
	 
DFP-Fortbildungsanbietende sind verpflichtet, die absolvierten DFP-Punkte elektronisch auf das individuelle Online-Fortbildungskonto der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu buchen.
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Prüfung von manuellen Buchungen:
	 
Manuelle und durch eine Teilnahmebestätigung nachgewiesene Fortbildungsbuchungen von Ärztinnen und Ärzte werden im Rahmen des Diplomantrags geprüft und bei Einhaltung der DFP-Vorgaben angerechnet.
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Ärztegesetzliche Fortbildungsverpflichtung:
	 
Die ärztegesetzliche Fortbildungsverpflichtung wird alle fünf Jahre überprüft. Die Nichterfüllung führt zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen.