ÖÄK-Zertifikat Reisemedizin
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Zertifikat Reisemedizin sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Qualitätsgesicherte Weiterbildung auf dem Gebiet der Reisemedizin.
Zielgruppe
Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/Fachärzte aller Sonderfächer, insbesonders jene, deren Ausbildungskatalog auch Maßnahmen der Spezifischen Prophylaxe (Impfungen) umfasst.
Die Weiterbildung kann während der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt absolviert werden.
Weiterbildungsdauer
32 Unterrichtseinheiten
Wesentliche Inhalte
- allgemeine Reisemedizin
- geomedzinische Grundlagen
- reisemedizinisch relevante Krankheiten
- Hygiene und Prophylaxe
- Beratung vor der Reise, Reiseimpfungen
- Flugmedizin und med. Aspekte anderer Transportmittel
- Tauchmedizin / Höhenmedizin
- Reisende mit erhöhtem Risiko
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Weiterbildungen nur dann anerkannt werden, wenn sie für die jeweilige ÖÄK-Weiterbildungsurkunde approbiert sind. Die Anbietenden sind berechtigt, die Weiterbildungen mit folgendem Logo zu führen:

Verleihung des ÖÄK-Zertifikats
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Zertifikats sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.