ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung
Grundlagen
Grundlagen für das ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung sind die
der Österreichischen Ärztekammer.
Wichtiger Hinweis: Die Sonderfachbeschränkung im Sinne des § 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sowie der anzuwendenden ÄAO ist insbesondere bei den praktischen Inhalten einzuhalten (§ 2 Abs. 6 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Durch den Erwerb eines ÖÄK-Diploms/ÖÄK-Zertifikats/ÖÄK-CPD kann die Beschränkung auf das Sonderfach (§ 31 Abs. 3 ÄrzteG 1998) nicht aufgehoben, abgeändert oder erweitert werden (§ 2 Abs. 7 Verordnung über ärztliche Weiterbildung).
Ziel
Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung medizinischer Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechtes.
Zielgruppe
Alle Ärzt:innen, die beabsichtigen, Substitutionsbehandlungen durchzuführen, insbesondere Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Neurologie, Psychiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.
Weiterbildungsdauer
Basismodul: 40 Unterrichtseinheiten
Nach Abschluss der Basisweiterbildung ist eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung erforderlich (6 Einheiten pro Jahr bzw. 18 Einheiten in drei Jahren).
Weiterbildungsinhalte
Die Lehrinhalte entsprechen dem Anhang 1 und 2 der Weiterbildungsordnung orale Substitution (BGBL II 449/2006 idgF).
ÖÄK-Weiterbildungsverantwortlicher
Herr Prim. Dr. Karlheinz Christian Korbel
Informationen zum Kursangebot
Bitte beachten Sie, dass österreichische Kurse nur dann anerkannt werden, wenn sie dieses Logo führen.

Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular inklusive Nachweise in Kopie per E-Mail an mmmZGlwbG9tZUBhcnp0YWthZGVtaWUuYXQ= zu richten.