Hinweis: Rasterzeugnisse
Die Rasterzeugnisse sind Grundlage für die Bestätigung der Absolvierung einer Ausbildungszeit im Inland und sind mit Ausnahme der Unterschriften, der Datumsangaben bei den Ausbildungsinhalten und der allfälligen Anmerkungen der/des in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arztes elektronisch auszufüllen, auszudrucken und dann zu unterschreiben.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung nach dem 1. Februar 2007 begonnen haben, sind verpflichtet die Rasterzeugnisse gemäß der KEF und RZ-VO 2006 zu verwenden. Sämtliche Ausbildungen gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 sind bis längstens 30. Juni 2030 abzuschließen.