Eine nach ästhetischen Operationen und Bundesländern eingrenzbare Arztsuche finden Sie hier:
Achtung: Die ÄsthOp-Arztsuche ist nicht zu verwechseln mit der Ärzteliste. Um zur Ausübung des ärztlichen Berufes in Österreich berechtigt zu sein, ist es notwendig, sich in die Liste der zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen / Ärzte und Gruppenpraxen („Ärzteliste“) eintragen zu lassen. Diese Liste finden sie hier.
Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) - aktuell geltende Fassung hier
Die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Qualifikationen und einen Operationspass für ästhetische Operationen (ÄsthOp-VO 2013) sowie ihre Novellen finden Sie hier auf der Website der Österreichischen Ärztekammer.
Patientenschlichtungsstellen der Landesärztekammern:
Sollten Sie der Meinung sein, dass bei einer ästhetischen Operation ein Fehler passiert ist, so können Sie sich an die Patientenschieds- bzw. -schlichtungsstellen der Landesärztekammern wenden. Eine Auflistung nach Bundesländern finden Sie hier.
Patientenanwaltschaften:
Auch die Patientenanwaltschaften helfen gerne weiter, speziell bei Beschwerden über Operationen, die in Krankenanstalten durchgeführt wurden.
Kampagne Stadt Wien:
Wunsch und Wirklichkeit - Was Sie über Botox, Filler und Schönheitsoperationen wissen sollten. Zur Kampagnenseite.