Gebäudefassade mit der Aufschrift: Österreichische Ärztekammer

Hinweisgebersystem

2019 beschloss das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie "zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden". Diese soll ein hohes Schutzniveau für Personen sicherstellen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Wir haben ein schriftliches Hinweisgebersystem eingerichtet, das eine anonyme Meldung (sowie die Bereitstellung von Daten) ermöglicht. Ferner kann dem Hinweisgeber im System eine Nachricht hinterlassen werden.

Spätestens sieben Tage nach Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung sowie eine Empfangsbestätigungsnummer. Damit können Sie die von Ihnen eingereichte Meldung jederzeit einsehen, berichtigen und ergänzen.

Spätestens drei Monate nach Einreichung Ihrer Meldung werden wir Sie über den Stand der Ermittlungen (Nachforschungen und Untersuchungen) bzw. die Ergebnisse informieren oder Ihnen die Gründe, aufgrund welcher wir Ihren Hinweis nicht weiterverfolgen werden, mitteilen.

Sie können uns alle Arten von Rechtsverletzungen anonym melden. Dies umfasst insbesondere Rechtsverletzungen in den Bereichen

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

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