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Für Ärztinnen und Ärzte

Service

Hier finden Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, Niederlassung oder Anstellung relevante Informationen für ihre Berufstätigkeit. Grundsätzliches von A-Z: Inhalte über die postpromotionelle ärztliche Ausbildung, Honorarempfehlungen, Kassenangelegenheiten bis hin zu zertifizierter Arztsoftware in einem Ordinationsbetrieb.

Die Inhalte sind, soweit erforderlich, aktualisiert. Dies betrifft insbesondere Therapieempfehlungen oder aktuelle Empfehlungen zu Immunisierungen und Impfschwerpunkten. Links zu anderen relevanten Quellen (z.B. zu Rechtsdatenbanken oder Sozialversicherungsträgern) runden das Angebot ab.

Zur Abfrage der ÖÄK-Arztnummer

Aufnahme ärztlicher Tätigkeiten gemäß § 36b ÄrzteG 1998

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme von “ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der Pandemie“ (auf Grundlage des § 36b ÄrzteG 1998) nach aktueller Rechtslage seit Ablauf des 30. Juni 2023 nicht mehr zulässig ist. Sollten Sie gegenüber der Österreichischen Ärztekammer bereits nachweislich eine Meldung abgegeben haben, ist die Ausübung der dort angegebenen Tätigkeit iSd § 36b Abs 1 ÄrzteG 1998 aufgrund einer gesetzlichen Übergangsregelung (§ 250 ÄrzteG 1998) noch bis längstens 31. Juli 2024 möglich.

Nach Ablauf des oben genannten Zeitraums ist für eine weitere Ausübung des ärztlichen Berufes, die Eintragung in die Ärzteliste bzw. eine anderweitige Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderlich. Eine Zusammenstellung der diesbezüglichen Informationen finden Sie hier unter "Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich". Die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit ohne Berechtigung stellt gemäß § 199 Abs 1 ÄrzteG 1998 eine Verwaltungsübertretung dar, welche den zuständigen Verwaltungsbehörden in Hinblick auf eine mögliche verwaltungsstrafrechtliche Relevanz zu melden ist.