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Patienteninformation

Die Österreichische Ärztekammer stellt sich vor

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertritt alle in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt nicht nur für die Wahrung der Rechte der Ärzteschaft, sondern auch für die Einhaltung der Pflichten. Die ÖÄK ist tragendes Element des österreichischen Gesundheitswesens und setzt Initiativen, um das soziale Gesundheitssystem an die sich laufend ändernden Voraussetzungen in Gesellschaft und Staat anzupassen.

Oberstes Anliegen der ÖÄK ist es dabei, für eine soziale und der gesamten Bevölkerung zugängliche moderne Gesundheitsversorgung durch Spitalsärzte und niedergelassene Ärzte zu sorgen. Jeder Patient hat Anspruch auf die bestmögliche Behandlung und Therapie – unabhängig von seinem sozialen oder finanziellen Status. Die österreichischen Ärztinnen und Ärzte sind den Patientinnen und Patienten sowie dem Dienst an ihrer Gesundheit verpflichtet. Grundlage und Ziel der ärztlichen Tätigkeit ist die rasche Hilfestellung für Patienten, losgelöst von politisch-ökonomischen Überlegungen.

Wert legt die ÖÄK hierbei auf ein hohes medizinisches Niveau der Ärzteschaft sowie die Patientensicherheit. Laufende Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie ein gründliches Qualitätsmanagement sind selbstverständlich.

Organisation

An der Spitze der Ärzteschaft steht der Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Er wird von drei Vizepräsidenten unterstützt, einer von ihnen leitet die Bundeskurie der angestellten Ärzte, der andere die der niedergelassenen Ärzte. Mitglieder der ÖÄK sind die neuen Landesärztekammern, sie selbst fungiert als öffentlich-rechtlicher Dachverband.
Zur Durchsetzung und zur Kommunikation der Anliegen der österreichischen Ärzteschaft dienen auch die ärztekammereigenen Organisationen und Betriebe:

Die Aufgaben der ÖÄK sind gesetzlich verankert.
Die wichtigsten sind:

  • Führung der Ärzteliste sowie die Verleihung der Berufsberechtigung.
  • Die Durchführung der Arztprüfung als Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung (Österreichische Akademie der Ärzte).
  • Die Organisation der lebenslangen ärztlichen Fortbildung.
  • Die Erarbeitung von Konzepten, Programmen, Gutachten und Vorschlägen zur Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens.
  • Die Qualitätssicherung der Ordinationen und Gruppenpraxen.
  • Die Regelung der vertraglichen Beziehungen zum Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie zu den sozialen und privaten Krankenversicherungen.
  • Initiativen zur Erhöhung der Patientensicherheit.
  • Die Vertretung der Ärzteschaft in Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Bemühungen zur Erhaltung zumutbarer und förderlicher Arbeitsbedingungen für Ärzte in Ordination oder Spital.
  • Die Erlassung von Honorarrichtlinien.
  • Die Erlassung sonstiger näherer Vorschriften für die ärztliche Berufsausübung.
  • Die Erlassung eines ärztlichen Verhaltenskodex.
  • Die Erarbeitung von Therapie- und Gesundheitsvorsorgeempfehlungen.