Hinweis: Rasterzeugnisse

Die Rasterzeugnisse sind Grundlage für die Bestätigung der Absolvierung einer Ausbildungszeit im Inland.

Für jedes Sonder- und Additivfach, das schon in der Ärzte-Ausbildungsordnung 1994 enthalten war, gibt es zwei verschiedene Rasterzeugnisformulare. Auf Grund der Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 können nämlich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung vor dem 1. Februar 2007 begonnen haben, wahlweise ihre Ausbildung durch Vorlage der bis dahin geltenden Rasterzeugnisse bestätigen (Rasterzeugnis alt) oder durch Vorlage der neuen Rasterzeugnisse (Rasterzeugnis neu).

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung nach dem 1. Februar 2007 begonnen haben, sind verpflichtet die neuen Rasterzeugnisfomulare zu verwenden (Rasterzeugnis neu). Sollte ein Sonder- oder Additivfach erst durch die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 neu eingeführt worden sein, so finden Sie sowohl die neuen Rasterzeugnisformulare, sowie ggf. Vorgängerrasterzeugnisse für Additivfächer, wenn das Sonderfach zuvor ein Additivfach war (Herzchirurgie, Thoraxchirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie).

Die Formulare Rasterzeugnis-alt, stellen eingescannte pdf-Formulare dar, die auszudrucken und auszufüllen sind. Die Formulare Rasterzeugnis-neu sind mit Ausnahme der Unterschriften, des Datumsrasters bei den Ausbildungsinhalten und der allfälligen Anmerkungen der/des in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arztes im Internet auszufüllen, auszudrucken und dann zu unterschreiben. Sollte dies zur Dokumentation für die ausstellenden Stellen notwendig sein, so können entweder die unterschriebenen Rasterzeugnisse neu als pdf abgespeichert werden bzw. ist nach Unterschrift ein einscannen des Zeugnisses möglich. Sollte es zu einzelnen Zeugnissen, Inhalten, etc. Fragen geben, ersuchen wir alle Betroffenen mit den jeweils zuständigen Landesärztekammern Kontakt aufzunehmen.