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null Ärztemangel braucht ernsthafte Lösungsansätze

Die jüngsten Vorschläge des Patientenanwaltes sind weit davon entfernt, sinnvolle Konzepte gegen den Ärztemangel zu sein, sagt die Österreichische Ärztekammer.

„Patientenanwalt Gerald Bachinger hat völlig recht, wenn er meint, dass es im Kampf gegen den Ärztemangel nicht mehr reiche, an kleinen Schräubchen zu drehen, sondern dass es ganz neue Lösungskonzepte und innovative Modelle brauche“, sagt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), zu den jüngsten Aussagen des niederösterreichischen Patientenanwaltes. „Wir brauchen zum Beispiel attraktivere und mehr Kassenstellen sowie Ärztinnen und Ärzte, die ihre wertvolle Zeit nicht mit Bürokratie verschwenden müssen, sondern sich um ihre Patientinnen und Patienten kümmern können“, fordert Szekeres. Mit seinen konkreten Vorschlägen sei Bachinger aber weit von einer Lösung entfernt.

Mehr Kompetenzen für Apotheker und Pflegekräfte seien zwar eine nette Sache, würden aber am Ärztemangel nichts ändern. „Apotheker und Pflegekräfte haben nicht die Ausbildung, um Diagnosen zu stellen oder Therapien zu verordnen“, sagt Szekeres. „Die Erodierung ärztlicher Kompetenzen, um Ärztemangel zu bekämpfen, kann kein ernstgemeinter Lösungsansatz sein. Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten muss an erster Stelle stehen, das sollte einem Patientenanwalt eigentlich klar sein.“ Zudem könnten telemedizinische Angebote Ärztinnen und Ärzte nur unterstützen, sie aber nicht ersetzen.

„Dass Patientenanwalt Bachinger seinem Dienstgeber etwas Gutes tun will, ist verständlich“, meint Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, zu Bachingers Idee, dem Land mehr Kompetenzen einzuräumen. „Aber auch das Land Niederösterreich kann keine Patienten behandeln“, so Steinhart.

Bachingers Vorschlag, dass eine Standesvertretung, die unter anderem für medizinische Expertise steht, nicht die für sie relevanten Verträge mitverhandeln soll, sei überhaupt eine „mehr als abwegige“ Idee. „Patientensicherheit und bestmögliche medizinische Versorgung sind keine Verhandlungsmasse. Ärztinnen und Ärzte können nicht Bittsteller von Land oder Krankenkasse sein und zulassen, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird“, so Steinhart abschließend.