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null ÖÄK: Eine „freiwillige Verpflichtung“ löst nicht das Versorgungsproblem

Die laut einem aktuellen Gutachten der Arbeiterkammer vorgestellte „freiwillige Verpflichtung“ werde keine langfristigen Verbesserungen bringen, betont die Österreichische Ärztekammer.

„Anstatt sich zu überlegen, ob man Medizinstudierende „freiwillig“ dazu „verpflichten“ kann, im öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten, sollten die tatsächlichen strukturellen Probleme beseitigt werden“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Laut dem Gutachten könnten laut Universitätsgesetz bis zu fünf Prozent der Studienplätze „für Aufgaben im öffentlichen Interesse“ gewidmet werden, die Studienwerber für diese Plätze müssten nur 75 Prozent der Punkteanzahl aller beim Aufnahmetest (MedAT) angetretenen Bewerberinnen und Bewerber erreichen, so der Vorschlag. Immerhin werde betont, dass diese Quote nicht als Ersatz für bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen System dienen sollte, sondern als Ergänzung: „Aber auch als Ergänzung wäre das ein Tropfen auf dem heißen Stein“, betont Steinhart. Denn das große Problem sei, dass Österreich bereits in der Ausbildung wettbewerbsfähig sein müsse, das inkludiere auch die Arbeitsbedingungen und strukturellen Rahmenbedingungen.

Ausbildungsoffensive und Dienstplanzuverlässigkeit

Das unterstreicht auch Harald Mayer, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte: „Es wäre doch so einfach: mehr Wertschätzung für unsere Ärztinnen und Ärzte und ihren Leistungen für die Gesundheitsversorgung, eine ordentliche Ausbildung und eine Politik, die diese ernst nimmt und endlich die längst überfällige Ausbildungsoffensive startet“, sagt er. „Das gekoppelt mit einer besseren Planbarkeit der Arbeitszeiten – Stichwort Dienstplanverlässlichkeit – sowie Abbau der überbordenden bürokratischen Tätigkeiten, die von den eigentlichen ärztlichen Aufgaben ablenken – und schon wäre der Arztberuf attraktiv gestaltet“, ist er überzeugt. Diese Vorschläge zeigten deutlich, dass es geeignetere Mittel und Lösungen gebe, den akuten Ärztemangel zu bekämpfen. Verpflichtungen für Absolventen des Medizinstudiums hingegen auch nur anzudenken, zeuge nicht gerade von Kreativität und Realitätssinn: „Wer Zwang verspürt, wird in keinem Beruf der Welt mit Freude zur Arbeit gehen“, sagt Mayer: „Und es macht es auch nicht besser, wenn man das Ganzen mit dem Feigenblatt der im Gutachten genannten ‚freiwilligen Verpflichtung‘ zu tarnen versucht. Die Patienten verdienen die besten Ärztinnen und Ärzte – egal ob sie sich verpflichten oder nicht.“

Einheitliche und moderne kassenärztliche Leistungen

Im Fokus müssten die Rahmenbedingungen sein, ergänzt auch Edgar Wutscher, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Ziel müsse sein, die Kassenmedizin wieder soweit als attraktives Berufsfeld zu präsentieren, damit mehr Ärztinnen und Ärzte in der öffentlichen Gesundheit arbeiten: „Die Lösungen liegen auf der Hand: Zum einen sollte der einheitliche Leistungskatalog mit modernen kassenärztlichen Leistungen, von denen alle Patientinnen und Patienten österreichweit profitieren, endlich umgesetzt werden“, sagt Wutscher: „Zum anderen sollten Limitierungen und Degressionen ad acta gelegt werden, denn diese sind ein Hemmnis und für Kassenärzte demotivierend.“ Als „unsinnig“ beurteilt er in diesem Zusammenhang die Vorschläge der Arbeiterkammer und vom stellvertretenden ÖGK-Obmann Andreas Huss, die Abrechnung der Einzelleistungen auf Pauschalen umzustellen: „Von Pauschalhonoraren zu träumen wird in der Realität nicht funktionieren und das Versorgungsproblem nur verstärken, denn damit werden noch mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Kassenmedizin den Rücken kehren“, ist er überzeugt. Er verweist einmal mehr darauf, dass Wahlärzte grundsätzlich im Kassensystem arbeiten würden, aber unter anderen Voraussetzungen: „Wir haben eine sehr gute öffentliche Gesundheitsversorgung, aber in diese muss auch investiert werden“, ist Wutscher überzeugt.