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ÖÄK-Wutscher: Fehlinformation der ÖGK bei der Wahlarzt-Kostenerstattung

Die missverständliche Kommunikation stifte Verwirrung bei Patienten und Ärzten, kritisiert ÖÄK-Vizepräsident Edgar Wutscher.

Die geplante Umsetzung, dass Wahlärzte die Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung online für die Patienten übernehmen, sei grundsätzlich begrüßenswert, aber: „Dass nun immer wieder medial der 1. Juli als Stichtag genannt wird, ist leider eine Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse“, sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Nachdem noch einige Fragen bezüglich der genauen Umsetzung offen seien – etwa, welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden oder wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolge – habe man sich in den Gesprächen mit der Sozialversicherung und dem Bundesministerium darauf geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde: „Solange die Fragen nicht geklärt sind, wird es auch noch zu keiner Änderung in der Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch kommen“, betont Wutscher. Die Verhandlungen liefen derzeit noch, aber es herrsche Konsens darüber, dass der ursprünglich angedachte Stichtag mit 1. Juli nicht realistisch sei: „Darin sind wir uns alle einig, denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig“, betont Wutscher: „Patientinnen und Patienten müssen sich leider noch etwas gedulden, bis die Rahmenbedingungen geklärt sind“, sagt er.