-
Zum Erwerb der notärztlichen Qualifikation sind berechtigt (§ 40 Abs 3 ÄrzteG 1998): Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin Fachärztinnen/Fachärzte für die klinischen Sonderfächer ausgenommen der Sonderfächer Klinische Immunologie, Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin,...
-
Anlässlich des Internationalen Tages der Patientensicherheit, den die WHO jährlich am 17. September ausruft, beleuchteten die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische Plattform...
-
1 von 10 Anlage 17.1 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Klinische Mikrobiologie und Hygiene Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Bakteriologie/Mykologie/Parasitologie: ...
-
1 von 10 Anlage 17.1 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Klinische Mikrobiologie und Hygiene Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1....