-
Fachärztinnen und Fachärzte, die rechtmäßig die oben genannten Sonderfachbezeichnung geführt haben, sind berechtigt diese Facharztbezeichnung weiter zu führen und den Ort ihrer freiberuflichen Tätigkeit so zu bezeichnen. Die verwendete Bezeichnung ist am Ordinationsschild auszuweisen (§ 29 Abs 2 ...
-
Ärztlicher Verhaltenskodex – konsolidiert 1 Stammfassung beschlossen gemäß § 117b Abs. 2 Z 9 iVm § 122 ÄrzteG 1998 von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer im Rahmen des 111....
-
Ärztliche(r) Leiter(in) der Krankenanstalt/ des Lehrambulatoriums (Name und Unterschrift) an der Krankenanstalt/Abteilung für1 in der anerkannten Lehrpraxis von in dem anerkannten...
-
Anlage 6.5 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Neurochirurgie Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation,...
-
1 von 8 Anlage 6.5 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Neurochirurgie Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation,...
-
Anlage 6.5 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Neurochirurgie Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation,...
-
Abgaben- und Gebührenfrei gemàß SS 109, I 10 ASVG i.V.m. $ 30 B-KUVG 1 0. Zusatzverei nbarung zum Gesamtvertrag für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte vom 9.6.2005 abgeschlossen zwischen...
-
1 Bezeichnung der Fachabteilung, Organisationseinheit (Department für ...), Universitätsklinik, Universitätsinstitut, usw. 2 Leiter(in) der Abteilung/des Instituts der Krankenanstalt, Klinik- bzw....