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Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) - § 19 Abs. 3 E-GovG

Die Österreichische Ärztekammer verwendet ab Juli 2023 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur Bildmarke

Durch die Amtssignatur ist erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt und von wem es stammt.

Amtssignatur Vorschau

Die Amtssignatur gewährleistet daher

  • die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde und
  • die Prüfbarkeit des Dokuments.

Verifizierung amtssignierter Schriftstücke

Amtssignierte Dokumente können auf ihre Echtheit und Unverfälschtheit überprüft werden.

Für in Papierform vorliegende, amtssignierte Schriftstücke bietet die Österreichische Ärztekammer folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Verifizierung an:

  • Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens an folgender Adresse:
    Österreichische Ärztekammer
    Weihburggasse 10-12
    1010 Wien
  • Zusendung mittels Fax an die Faxnummer +43 1 51406 DW 3042
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes (im PDF-Format) per Mail an die E-Mail-Adresse der Österreichischen Ärztekammer: mmmcG9zdEBhZXJ6dGVrYW1tZXIuYXQ= oder direkt an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Fachabteilung (siehe Briefkopf).

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten ist entsprechend dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments über das nachstehende Prüfservice möglich:

Ergibt die sodann durchgeführte Prüfung ein positives Ergebnis, so wird Ihnen das mit folgendem Text schriftlich mitgeteilt:

"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Österreichischen Ärztekammer und ist inhaltlich unverändert."

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen:

"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Österreichischen Ärztekammer nicht verifiziert werden."

E-Mail: mmmcG9zdEBhZXJ6dGVrYW1tZXIuYXQ=
Tel.: +43 1 51406 DW 3000