Ausstellung von Bescheinigungen
Die ÖÄK ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität der in Österreich absolvierten Ausbildung sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger ÄrztInnen bestätigt wird.
Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfolgt durch den Bereich Internationales der Österreichischen Ärztekammer.
§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr bestimmt, dass für die Ausstellung von EU-Konformitätsbescheinigungen und für die Ausstellung von Bescheinigen über die disziplinäre Unbescholtenheit durch die ÖÄK Gebühren einzuheben sind.
EU-Konformitätsbescheinigungen
Für Bescheinigungen über die EU-Konformität der ärztlichen Grundausbildung (Dr. med. univ.), der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG ist eine Bearbeitungsgebühr von € 43,43 pro Bescheinigung an die ÖÄK zu entrichten. EU-Konformitätsbescheinigungen sind laut EU-Recht unbegrenzt gültig. In den von der ÖÄK ausgestellten Bescheinigungen über die EU-Konformität der Ausbildung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG wird auch der disziplinäre Status des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin bescheinigt, sodass grundsätzlich keine zusätzliche Unbescholtenheitsbescheinigung erforderlich ist.
Unbescholtenheitsbescheinigungen (Certificate of Good Standing)
Für Bescheinigungen, in denen ausschließlich die disziplinäre Unbescholtenheit des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin durch die Österreichische Ärztekammer bestätigt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von € 24,49 zu entrichten.
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