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Für die Ärzteschaft, die sich jahrelang auf den elektronischen EKP vorbereitet hat, ist die Verschiebung unverständlich. Die offenen Fragen müssen umgehend beantwortet werden.
Jahrelange Verhandlungen, Besprechungen in Fachgruppen und viel Kommunikation sind dem elektronischen Eltern-Kind-Pass vorausgegangen. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat sich intensiv eingebracht und drei Jahre lang mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Ministerium an einer möglichst praxisnahen Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes gearbeitet und den diesbezüglichen Gesamtvertrag beschlossen und unterzeichnet. Eines der wichtigsten und prestigeträchtigsten Digitalisierungsprojekte wurde nun mit einem Federstrich vom Tisch gewischt.
Der elektronische Eltern-Kind-Pass ist vor Jahren beschlossen worden, die Vorlaufzeiten waren da. Für die BKNÄ ist unverständlich, dass lösbare technische Probleme aus unerfindlichen Gründen vorgeschoben wurden. Während sich nämlich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorbereitet und sich auf die Umsetzung eingestellt haben, sind manche Bundesländer als Träger der Landeskrankenhäuser ihrem Teil der Verantwortung nicht nachgekommen.
Unbürokratische, analoge Zwischenlösung notwendig
Ab 1. Oktober tritt das neue Untersuchungsprogramm des Eltern-Kind-Passes in Kraft. Aus der Verschiebung der elektronischen Version ergeben sich nun viele offene Fragen in der Praxis. Wann wird die Bevölkerung informiert? Welches Dokument müssen Eltern für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Oktober vorweisen? Wie und wann werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte informiert? Was passiert mit der bisherigen analogen Version des Mutter-Kind-Passes?
Zudem muss das Ministerium sicherstellen, dass österreichweit genügend analoge Eltern-Kind-Pässe mit den neuen medizinischen Leistungen gedruckt werden. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass eine analoge Zwischenlösung vollständig und unbürokratisch umgesetzt wird. Die Bundeskurie erwartet noch konkrete Informationen zu einer entsprechenden Lösung im Umgang mit dem analogen Eltern-Kind-Pass.
Angesichts der vielen offenen Fragen ist Chaos vorprogrammiert. Die BKNÄ fordert daher, dass bis zur endgültigen Klärung die bewährten Eltern-Kind-Pässe weiterhin gelten und damit Eltern sowie Ärztinnen und Ärzte Sicherheit erhalten, auch im Hinblick auf den Weiterbezug des Kinderbetreuungsgeldes.

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Alle Artikel zu e‑Health, erschienen in der ÖÄZ zwischen April 2025 und Mai 2026