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null Österreichische Ärztekammer: COVID-19-Schutzimpfung Voraussetzung für ärztliche Berufsausübung

Bundesregierung soll bei Einführung der Impfpflicht die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Die Österreichische Ärztekammer fordert die Österreichische Bundesregierung auf, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die COVID-19-Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen.

Die gesetzlichen Grundlagen sollten spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen. 

Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung.


Coronavirus - Erreichbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Ärztekammer

Das Betreten der Räumlichkeiten der Österreichischen Ärztekammer, Weihburggasse 10-12, ist derzeit nur nach der 2G-Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen) gestattet. Eine Ausnahme gibt es nur für Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Rechtsvertreter, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) einzuhalten ist. Eine entsprechende Registrierung im Eingangsbereich ist erforderlich.

In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume etc.) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht (Ausnahmen siehe aktuelle Verordnung). Für ungeimpfte Personen entsprechend der Ausnahmeregelung gilt dies auch in allen weiteren Räumlichkeiten, insbesondere in allen Büroräumlichkeiten.

Die Ärztekammer reagiert damit auf das hohe Infektionsgeschehen in Österreich. In diesem Sinne ersuchen wir Sie weiterhin, Anfragen vornehmlich via E-Mail oder Telefon zu stellen. Sollte ein persönlicher Besuch unverzichtbar sein, so ist eine telefonische Terminvereinbarung sowie die strikte Einhaltung der aktuell gültigen Schutzmaßnahmen unbedingt notwendig.

Ich danke Ihnen allen für den unermüdlichen Einsatz in dieser Krisenzeit.

Thomas Szekeres,
Präsident der Österreichischen Ärztekammer