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null Ärztekammer: Wo bleibt das Geld für das Gesundheitssystem?

Ein aktueller Rechnungshofbericht beweist endgültig, dass die versprochene Patientenmilliarde ein Brief ans Christkind gewesen ist, kritisiert ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart.

„Nun haben wir es schwarz auf weiß, dass die Patientenmilliarde nur ein frommer Wunsch gewesen ist“, reagiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), auf den heute veröffentlichen Bericht des Rechnungshofs. Demzufolge stellen die Prüfer fest, dass die versprochene „Patientenmilliarde“ nicht zu sehen sei, es habe im Gegenteil sogar erhebliche Mehrkosten gegeben. Die angestrebte Harmonisierung der Versicherungsleistungen sei nur teilweise umgesetzt. Und seit der Fusion fehlten wichtige Kontrollgremien bei den Trägern und beim Dachverband. „Unsere Kritik und die Forderung nach einer tatsächlichen Verbesserung der Patientenversorgung wird durch den aktuellen Bericht wieder einmal untermauert“, sagt Steinhart: „Die Patientenmilliarde ist bitte kein Brief ans Christkind, sondern absolut notwendig für die Patientenversorgung in Österreich“. Der ÖÄK-Präsident fordert einmal mehr die Regierung auf, massiv Geld in das Gesundheitssystem zu stecken, um die Schäden zu reparieren, die seit der Ankündigung noch gewachsen seien.

Einheitlicher Leistungskatalog

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nehme laut einer Aussendung die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst und habe seit der Übermittlung des Rohberichts bereits jene Vorschläge aufgegriffen, die im eigenen Wirkungsbereich liegen, und diese auch umgesetzt. „Bis heute hat die ÖGK aber leider verabsäumt, den von uns vorgeschlagenen einheitlichen Leistungskatalog umzusetzen“, kritisiert Steinhart. Es sei ein Armutszeugnis, dass Patientinnen und Patienten bis heute bundeslandabhängig unterschiedliche Leistungen bezahlt bekämen. Daher appelliert Steinhart noch einmal an die ÖGK: „Es ist hoch an der Zeit, dass der einheitliche Leistungskatalog umgesetzt wird und nicht in der Schublade verstaubt“, sagt Steinhart.

 


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ÖÄZ 6 | 25.03.2024

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