Das Referat für Substitutionsfragen widmet sich den fachlichen Belangen der Ärzteschaft im Bereich der Drogenersatztherapie.
Externe Links:
Weiterbildungsverordnung Opioid-Substitution (RIS)
ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung (Akademie der Ärzte)
Das Ausbildungs- und Kursangebot ist abrufbar über den dfp-Kalender der Akademie der Ärzte (Stichwort: Substitution)
Ausbildung
Um medizinische Substitutionsbehandlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Suchtgiftrechts durchzuführen, hat der Arzt (insbesondere Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie) mittels eines ÖÄK-Diploms den Nachweis über den Erwerb ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zu führen.
Voraussetzung für den Erwerb des ÖÄK-Diploms Substitutionsbehandlung ist das Absolvieren des Basismoduls Substitutionsbehandlung (mind. 40 Einheiten). Nach Abschluss der Basisweiterbildung ist gesetzlich eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung erforderlich (2 Qualitätszirkel pro Jahr bzw 6 Qualitätszirkel in drei Jahren).
Leiter
OMR Dr. Norbert JACHIMOWICZ
Leitender Angestellter
Mag. Jürgen SCHWAIGER
Sekretariat
Katharina PICHORNER, MBA, Tel: 01/ 51406-3039, Fax: 01/51406-3042, E-Mail: mmmay5waWNob3JuZXJAYWVyenRla2FtbWVyLmF0