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Die Übergangsbestimmung zielt darauf ab, jenen Personen die Führung der neuen Facharztbezeichnung zu ermöglichen, die den Beruf auch tatsächlich auszuüben beabsichtigen. Sollten Sie nicht in die Ärzteliste eingetragen sein und die Berufsausübung beabsichtigen, ist vor einem Antrag auf Bezeichnung...
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Für den Erwerb der Facharztbezeichnung ist die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe 1.1) notwendig. Kann die Voraussetzung der ärztlichen Berufserfahrung im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung) im beschriebenen Ausmaß nicht erfüllt werden, kann für den Erwerb des Sonderfach...
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Gemäß § 33 ÄAO 2015 kann die Eintragung der neuen Sonderfachbezeichnung (zusätzlich zu den beiden bisherigen Bezeichnungen) in der Ärzteliste der ÖÄK vorgenommen werden. Ein neues Diplom wird nicht ausgestellt. Die Prüfung „Orthopädie und Traumatologie“ muss nicht abgelegt werden.
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Anl_09_HNO_2015-06-19.docx Anlage 9 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Grundlagen der...
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Anl_09_HNO_2016-06-17.docx Anlage 9 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse 1. Grundlagen der...
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Austrian Medical Chamber Weihburggasse 10-12 1010 Vienna AUSTRIA Via the State Medical Chamber Evaluation form Recognition of foreign training periods (§ 14 ÄrzteG) This evaluation form serves...
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Ja, entsprechend Ihrer fachlichen Kompetenz. Gemäß der Übergangsbestimmung des § 38 Abs 4 ÄAO 2015 dürfen Sie im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie bis 31. Mai 2027, sofern die Abteilung für die neue Ausbildung gesamt oder in Teilbereichen anerkannt ist, ausbilden.
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Nein, es erfolgt keine automatische Anerkennung der ausländischen Facharztbezeichnung (siehe 1.4).
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Siehe bereits Frage 5.2 und 5.3: Gemäß § 235 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist der Abschluss einer praktischen Ausbildung gemäß ÄAO 2006 zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt oder in einem Additivfach bis längstens 30. Juni 2030 möglich. Wir ersuchen um Beachtung hinsichtlich der Plan...
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e-Health-Projekte in Kärnten Vertrag HERZmobil HERZmobil Kärnten ist ein telemedizinisches Programm für eine strukturierte Versorgung von chronisch kranken Menschen mit Herzinsuffizienz. Die...
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Das Patientenwohl muss endlich wieder im Vordergrund stehen, fordert Edgar Wutscher, Obmann Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK.
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Gebührenfrei gemäß §§ 109 und Iü0 ASVG Gesamtvertragliche Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte der österreichi- schen Ärztekammer (im...
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Vereinbarung betreffend Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖlP-lnfluenza) abgeschlossen zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse, der SoziaIversicherungsanstaIt der ...
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Anl_17_Mikrob.2_KlinMikroVir_2015-06-19.docx Anlage 17.2 Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Klinische Mikrobiologie und Virologie Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse ...