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Deutschland plant ärztliche Medikamentenabgabe bei antiviralen COVID-Medikamenten. „Das sollte sich Österreich zum Vorbild nehmen, unser Angebot eines COVID-Package steht weiterhin“, erinnert die Österreichische Ärztekammer.
In Deutschland zeichnet sich immer mehr ab, dass man bei der Abgabe von antiviralen COVID-Medikamenten nicht nur die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stark einbinden will, sondern auch bereit ist, die Abläufe für Patientinnen und Patienten zu vereinfachen. So sieht ein Verordnungsentwurf die ärztliche Abgabe für antivirale COVID-Medikamente vor, um einen schnelleren und häufigeren Einsatz dieser Medikamente zu erreichen. „Deutschland setzt hier ganz klar auf das richtige Pferd“, kommentiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer: „Das Dispensierrecht ist die beste Lösung für alle Beteiligten – vor allem für die Patientinnen und Patienten, die so rasch und unkompliziert zu ihrem Medikament kommen und sich zusätzliche Wege ersparen. Damit kann auch das Infektionsrisiko für die Bevölkerung minimiert werden, wenn sich infizierte Menschen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg zu ihrem Medikament machen müssen.“
Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, erinnerte an das der Regierung angebotene „COVID-Package“ der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte: „Wir geben unseren positiv getesteten Patientinnen und Patienten gleich alles mit, was sie für einen möglichst milden und erträglichen Krankheitsverlauf brauchen: Schmerzmittel, fiebersenkende und eventuell hustendämpfende Mittel und gegebenenfalls natürlich auch gleich antivirale COVID-Medikamente“, so Wutscher. Im Hinblick auf den deutschen Verordnungsentwurf, der für Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung von 15 Euro pro abgegebener Packung antiviraler COVID-Medikamente vorsieht, sagt Wutscher: „Wir stehen auch in diesem Punkt zu unserem Angebot: Wir Ärztinnen und Ärzten geben die Medikamente kostenlos ab. Unseren Aufwand sehen wir durch die Honorierung des ärztlichen Beratungsgesprächs abgedeckt.“ Auch rechtlich sehe man durch den im Ärztegesetz schon jetzt vorgesehenen „Notfallapparat“ an vorrätig zu haltenden Medikamenten zur Hilfeleistung in dringenden Fällen bereits alle Voraussetzungen zur Abgabe gegeben.
„Wenn es Regierung und Gesundheitsministerium also mit der optimalen Medikamentenversorgung der Bevölkerung ernst ist, dann müssen sie auf unser Angebot eingehen – es gibt dabei nur Gewinner“, appellieren Steinhart und Wutscher. Beide unterstreichen, dass gleichzeitig auch wieder verstärkt in den Ordinationen getestet werden sollte: „Dann bekommen unsere Patientinnen und Patienten Diagnose, Therapie und optimale Beratung gleich in einem – das ist die effizienteste, sparsamste und beste Coronaprophylaxe. So würde verantwortungsvolle Politik aussehen.“
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