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null ÖÄK: Kein Spiel mit der Patientensicherheit!

Die Impftätigkeit gehört in die kompetenten Hände von Ärztinnen und Ärzten.

„Dass man sich nach einem Schnellsiedekurs für ‚bestens ausgebildet‘ zum Impfen hält, ist schon eine maßlose Selbstüberschätzung“, kommentiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), eine aktuelle Aussendung der Apothekerkammer. Das Impfen sei aus gutem Grund eine ärztliche Tätigkeit. „Ärztinnen und Ärzte erlernen in ihrem jahrelangen, herausfordernden Studium alles, was für die Impftätigkeit nötig ist und das ist deutlich mehr als nur die Verabreichung“, betont Steinhart. Information, Aufklärung, Anamnese und Feststellung der Impftauglichkeit gehören unter anderem ebenfalls dazu. In extrem seltenen Fällen könne es auch notwendig sein, nach einer Impfung schnell und professionell Hilfe zu leisten. „Auch hier ist es am Sichersten, sich in den kompetenten Händen von Ärztin oder Arzt zu befinden – es kann hier um jede Sekunde gehen“, unterstreicht Steinhart. Jegliche Gefährdung der Patientensicherheit durch impfende Apotheker sei unnötig und klar abzulehnen. „Dass die Apothekerkammer über die Diphtherie gerade noch weiß, dass es eine schwere Infektionskrankheit ist, aber nicht, wie man sie richtig schreibt, ist zudem auch nicht gerade vertrauenerweckend“, kommentierte Steinhart die Tatsache, dass in der Aussendung der Apothekerkammer durchgehend von „Diphterie“ die Rede ist.

Zudem würden unnötige Fake News verbreitet. Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates, korrigierte den zitierten SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher: „Es ist nicht richtig, dass die Patienten immer zuerst in die Arztpraxis müssen, um ein Rezept für einen Impfstoff zu holen, dann den Impfstoff in der Apotheke holen müssen und erst dann zum Arzt zum Impfen gehen können. Realität ist, dass die meisten Impfärztinnen und Impfärzte die Impfstoffe in den Ordinationen vorrätig haben. Das bedeutet für den Impfling: one stop only und der ist bei den wirklich bestens ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten“, sagt Schmitzberger. Wenn es schon der SPÖ-Gesundheitssprecher nicht besser wisse, sollte sich wenigstens die Apothekerkammer nicht mitschuldig machen, hier Falschinformationen zu verbreiten. „Mit diesen peinlichen Fehlern tut sie den engagierten Apothekerinnen und Apothekern sicher nichts Gutes“, so Schmitzberger, der zudem darauf aufmerksam machte, dass die Impfbefugnis ohne Fachbeschränkung in der aktuellen Ärztegesetznovelle auch über die Pandemie hinaus vorgesehen ist. „Das heißt, dass beispielsweise Kinderärztinnen und Kinderärzte auch gleich die erwachsenen Begleitpersonen impfen dürfen. Damit wird der Zugang zur Impfung in Österreich noch leichter und es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund mehr, über sinnlose Ideen wie Impfen in Apotheken nachzudenken!“

 


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ÖÄZ 7 | 10.04.2024

IT-Sicherheit in Ordinationen