
Notärztin / Notarzt
Mit 1.7.2019 wurde im Ärztegesetz das Notarztwesen neu geregelt. Notärztinnen/Notärzte sind Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/Fachärzte, die für die präklinische Notfallmedizin qualifiziert sind und Notfallpatientinnen/Notfallpatienten mit potentiellen oder bestehenden Vitalfunktionsstörungen im Rahmen organisierter Notarztdienste (insbesondere Notarztwagen und Notarzthubschrauber) behandeln.
Die Österreichische Ärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich basierend auf den Bestimmungen der §§ 40 ff ÄrzeG idF BGBl I 20/2019 die Notärztinnen/Notärzte-Verordnung (NA-V) beschlossen, welche mit 1.7.2019 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt die Inhalte und genauen Ausbildungsmodalitäten für die Qualifikation als Notärztin/Notarzt sowie die Qualifikationserfordernisse für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte.
Rechtliche Grundlagen
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Notärztinnen/Notärzte-Verordnung, in der Fassung 1. Novelle - aktuelle konsolidierte Fassung
Anhänge zur NA-V
Inhalte notärztliche Klinische Qualifikation (33 Monate)
Curriculum notärztlicher Lehrgang (80 UE)
Rasterzeugnis notärztliche klinische Qualifikation
Logbuch notärztliche Einsätze
Curriculum Weiterbildungslehrgang für die Leitende Notärztin/den Leitenden Notarzt (60 UE)
Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer notärztlicher Qualifikationen und Fortbildungen (Refresher)
Informationsblatt zur Gleichwertigkeitsprüfung
Selbstevaluierungstabelle: Nachweis Notärztliche Klinische Qualifikation
Formblatt Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit im Ausland absolvierter notärztlicher Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge für Leitende Notärztinnen/Leitende Notärzte und notärztlicher Fortbildungsveranstaltungen
Angebot notärztliche Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen
Ansprechpersonen
Juristische Betreuung: Mag. Christiane KEPKA, Tel: 01/51406-3056 E-Mail: mmmYy5rZXBrYUBhZXJ6dGVrYW1tZXIuYXQ=
Assistenz: Helga GRUBER, Tel: 01/51406-3034 E-Mail: mmmaC5ncnViZXJAYWVyenRla2FtbWVyLmF0
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