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null ÖÄK: EU-Fördergelder für gesamte Allgemeinmedizin verwenden

Die Mittel aus dem Resilienzplan dürfen nicht nur auf Primärversorgungseinheiten beschränkt werden, fordert die Österreichischen Ärztekammer.

Um die teils schwerwiegenden Folgen der COVID-Pandemie auf die Wirtschafts- und Gesundheitssysteme der Mitgliedsländer abzufedern, hat die Europäische Union 2021 ein Milliardenpaket an Zuschüssen und Darlehen geschnürt. Ein Teil davon, nämlich 100 Millionen Euro, sind im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 für die „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ vorgesehen. Aktuell können sich aber lediglich Primärversorgungseinheiten in Gründung für eine derartige Förderung bewerben. Für Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, ist das aber „angesichts der aktuellen Herausforderungen zu eng gedacht. Ich fordere daher vom Gesundheitsminister eine Ausweitung der Richtlinien.“

„Hintergrund des Resilienzplans ist ja, dass ein Teil davon verwendet werden soll, um das Gesundheitssystem widerstandsfähiger gegen Belastungen zu machen. Das ist ein richtiges und sinnvolles Ziel. Wir haben aus der Pandemie gelernt, dass Gesundheitssysteme bei starker Belastung umso gefährdeter sind, je mehr Schwächen sie ohnehin schon aufweisen“, führt Steinhart aus. Aktuell stelle sich die Situation eben so dar, dass die wohnortnahe Versorgung im Kassenbereich deutliche Lücken aufweise. „Eine aktuelle Aufstellung zeigt uns österreichweit über 160 offene Kassenstellen in der Allgemeinmedizin – es muss hier also dringend Abhilfe her“, unterstreicht Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Primärversorgungseinrichtungen seien zwar ein wichtiger Baustein der Versorgung, aber eben kein Allheilmittel. „Aus meiner Sicht ist es daher nur folgerichtig, wenn die Mittel aus dem Resilienzplan der gesamten Primärversorgung - egal ob Einzelordination, Gruppenpraxis oder Primärversorgungseinheit - zugutekommen“, schlussfolgert der ÖÄK-Vizepräsident. Eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinien sei für ihn daher unabdingbar.

„In den Formularen des Finanzministeriums ist dezidiert von Stärkung der Primärversorgung die Rede, von einem niederschwelligeren Zugang zu Gesundheitsleistungen und der Entlastung von Krankenhauskapazitäten. Auch die Altersstruktur der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner, derzufolge 2025 über die Hälfte über 65 Jahre alt sein wird, und die notwendige Attraktivierung des Berufsbildes wird dort festgehalten. „All diese Absichten, die hinter den Förderungen stehen, erreichen wir nur mit einem weiter gefassten Fokus“, appelliert Wutscher. „Für mich wäre das auch ein Zeichen der Wertschätzung für die vielen Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie trotz des großen persönlichen Risikos stets für ihre Patientinnen und Patienten da waren“, so Ärztekammerpräsident Steinhart abschließend.