Basisausbildung
Die Basisausbildung bezeichnet den ersten Teil der ärztlichen Ausbildung in der Dauer von zumindest sechs Monaten zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten (vgl. § 6 ÄAO 2015 und § 6a ÄrzteG 1998).
Für weitere Informationen zur am 1. August 2026 in Kraft getretenen Verkürzung der Basisausbildung siehe FAQ Basisausbildung.
Die Ausbildungsinhalte der Basisausbildung finden Sie in Anlage 33 der KEF und RZ-V 2015
Rasterzeugnis
Rasterzeugnis - Basisausbildung
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Das Ausbildungsbuch (Logbuch) kann optional im Rahmen der Basisausbildung zur Aufzeichnung der absolvierten Ausbildungsinhalte genutzt werden. Zur abschließenden Bestätigung der Basisausbildung ist jedoch jedenfalls das Rasterzeugnis heranzuziehen.